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15-Kilometer-Regel: Was bedeutet sie für Elbrinxen?

Seit dieser Woche gilt in einigen Kreisen Nordrhein-Westfalens die 15-Kilometer-Regel. Das bedeutet: Wenn die Corona-Inzidenzwerte die 200er Grenze überschreiten, können die Kreise in Abstimmung mit dem Land NRW bestimmen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nur noch 15 Kilometer um ihren Wohnort aufhalten dürfen. Die 15-Kilometer-Regel gilt nicht ab der eigenen Adresse, sondern sie gilt von der Gemeindegrenze. Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”.

Was heißt das für uns in Elbrinxen?

Seit gestern (11.01.2021) gilt die 15-Kilometer-Regelung im Kreis Höxter. Laut Land gilt die Bewegungseinschränkung auch für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen. Da der äußerste Punkt von Lügde die Ortschaft Niese ist, beginnt dort der 15-Kilometer-Radius. Die Entfernung beträgt etwa 12 Kilometer. Das bedeutet, dass zumindest die Fahrt von Lügde nach Höxter City auch nach den jetzt geltenden Regeln erlaubt ist. Fahrten zum Arbeitsplatz sind natürlich ohnehin nicht beschränkt.

Bislang wenig Auswirkungen auf uns

Über Sinn und Unsinn dieser Regel kann man lange diskutieren. Unklar ist auch, ob Polizei und Ordnungsamt Personen mit nicht Höxteraner Kennzeichen kontrollieren. Das darf nur die Polizei. Eigentlich ist aber das Ordnungsamt für die Kontrolle der Bewegungsbeschränkung verantwortlich. Fakt ist: Die Regel gilt aktuell und sie gilt eben auch, wenn wir in den Kreis Höxter hineinfahren. Bislang hat sie aber wenig Auswirkungen auf die Elbrinxer und alle andere Lügder.

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